
Anschrift
Ortsvorsteher-
Luitpoldstraße 48
67063 Lu -
Telefon 0621 -
Fax 0621 -
Bürozeiten :
Montag -
Pässe / Ausweise
Ausweisdokumente
Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (Europass) hat.
Achtung:
Doppelstaatler(Innen) (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.
Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (Europass) beantragen – unabhängig vom Alter (also auch Kinder)
Sie können folgende Ausweiskdokumente in Ihrem Büro Ortsvorsteher Friesenheim beantragen:
Personalausweis (Bundespersonalausweis)
Reisepass (Europass)
Außerdem können Sie beantragen:
Kinderausweise
vorläufiger Reisepass
-
Reisepass (Europass)
Sie benötigen einen Reisepass (Europass)?
Sie verreisen ins Ausland und benötigen sofort einen vorläufigen Reisepass?
Beantragung
Dann bitten wir Sie, unter Vorlage der folgenden Unterlagen in unserem Büro vorbeizukommen:
Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Original-
1 aktuelles Lichtbild
Bis zum 18. Lebensjahr ist grundsätzlich die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis im Original) sowie die Vorlage der gültigen Ausweise erforderlich.
Ausnahme:
Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Reisepass (Europass) auch ohne Vorsprache eines Sorgeberechtigten beantragt werden, wenn bereits ein Personalausweis oder Reisepass vorliegt.
-
sonstige Leistungen
Anträge für die VRN /VBL Fahrkarte ab 60
Gelbe Säcke
Anträge für An -
GEZ Formulare
Informationen zur Stadtranderholung
Informationen über Vereine